Rechtsprechung
VG Ansbach, 03.04.2010 - AN 3 K 09.02378 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,71327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2010 - AN 3 K 09.02378
Da aber eine Änderung der Planungskonzeption nur im Wege der (Um-) Planung möglich ist, kann die Befreiung nicht als Mittel dafür herhalten, die von der Gemeinde getroffenen planerischen Regelungen bei Seite zu schieben; insbesondere darf sie, jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5.3.1999, 4 B 5.99 in BauR 1999, 1280).